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Samtgemeinde Asse
Voranmeldung zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte der Samtgemeinde Asse
Welches Kind soll eine Kindertagesstätte besuchen?
*
Name:
*
Vorname:
*
Geburtsdatum (tt.mm.jjjj):
*
Geschlecht:
männlich
weiblich
*
Staatsangehörigkeit:
*
Straße:
*
PLZ,
*
Ort:
Groß Biewende
Groß Denkte
Hedeper
Hedwigsburg
Kissenbrück
Klein Biewende
Klein Denkte
Neindorf
Remlingen
Roklum
Semmenstedt
Sottmar
Timmern
Wetzleben
Wittmar
- oder -
Von meiner/unserer zuständigen Gemeinde werde ich/werden wir eine schriftliche Zusage für die Übernahme der Ausgleichszahlung gem. § 5 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel besorgen und der Samtgemeinde Asse vorlegen.
*
Was wird für ein Platz benötigt?
Krippenplatz (bis zum 3. Lebensjahr)
Kindergartenplatz
Hortplatz (schulpflichtige Kinder bis zur Beendigung des 4. Schuljahres)
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Welche Kindertagesstätte?
Denkte: Kindertagesstätte Phantasia, Tel. 05331 / 906 374
Kissenbrück: Kindertagesstätte Kleine Strolche, Tel. 05337 / 12 66
Remlingen: Kindertagesstätte Sonnenschein, Tel. 05336 / 4 66
Wittmar: Kindertagesstätte Assewind, Tel. 05337 / 75 97
*
Zu welchem Termin wünschen Sie eine Aufnahme?
Hinweis:
Im Falle der Aufnahme nach dem 15. eines Monats ermäßigt sich die Gebühr im Aufnahmemonat auf den halben Monatsbetrag.
*
Wie lange soll Ihr Kind betreut werden?
Lade...
Weitere zusätzliche Betreuungszeiten:
ab 7:00 Uhr
bis 14:00 Uhr
bis 15:00 Uhr
bis 16:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
Keine weitere Zeit
Hinweis:
Eine Änderung der angemeldeten täglichen Betreuungszeit ist zum 01. eines jeden Monats unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen vor dem jeweiligen Änderungstermin möglich.
*
Soll Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen?
ja
nein
Hinweis:
Anmeldung und Abrechnung erfolgen in der Kindertagesstätte.
*
Haben Sie Ihr Kind auch in anderen Kindertagesstätten angemeldet?
ja
nein
*
In welchen?
*
Welchen Hausarzt hat das Kind?
Anschrift und Telefonnummer:
*
Sind Sie damit einverstanden, dass wir mit Ihrem Kind zum Arzt fahren, wenn es einen Unfall in der Kindertagesstätte hat?
ja
nein
*
Bei welcher Krankenkasse ist das Kind versichert?
Anschrift und Telefonnummer:
*
Hat das Kind eine Allergie, sonstige zu beachtende Krankheit, Behinderung oder erhält es eine Frühförderung?
ja
nein
*
Welche?
Verhalten bei ansteckenden Krankheiten
*
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle der Erkrankung meines/unseres oben angegebenen Kindes an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes dies sofort der Kindertagesstättenleitung melden muss. Während der Zeit der Erkrankung darf mein/unser Kind die Kindertagesstätte nicht besuchen.
Das Kind hat folgende Geschwister, und welche Einrichtung besuchen diese? (optional)
Name
Vorname
Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
Kindertagesstätte/Schule
Namens- und Bildveröffentlichung
*
Ich bin/wir sind einverstanden, dass mein/unser Kind mit Namen und Bild auf der Internetseite der Kindertagesstätten der Samtgemeinde Asse veröffentlicht werden darf. Es gibt eine Einschränkung für die
Namensveröffentlichung
Bildveröffentlichung.
Ich bin/wir sind nicht einverstanden.
Einschränkung:
Angaben zur Mutter
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel. tagsüber:
Tel. für ggf. Notfall:
Angaben zum Vater
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel. tagsüber:
Tel. für ggf. Notfall:
Hinweis:
Bei Mutter oder Vater müssen mindestens die Felder Name, Vorname, Straße, PLZ und Ort ausgefüllt werden.
Name und E-Mail-Adresse Erziehungs-/Sorgeberechtigter (an diese E-Mail-Adresse wird die Bestätigungsmail versandt)
*
Name:
*
E-Mail:
Bemerkungen:
Hinweis:
Nach dem Absenden erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit folgenden Dateianhängen:
Auszug aus der Satzung.pdf
Auszug aus der Gebührenordnung.pdf
Datenblatt für Einstufung in die Gebührenstaffelung.pdf
Einzugsermächtigung.pdf
Infobox Zehnerkarte / Einzelbetreuungsstunden.pdf
Merkblatt Belehrung Infektionsschutzgesetz.pdf
§ 9 Abs. 2 Niedersächsisches Datenschutzgesetz:
Die Daten werden für die Entscheidung zur Einstufung in eine Gebührenstufe nach der Gebührenstaffel in § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Asse erhoben. Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches sollen Sie an der Ermittlung des Sachverhaltes mitwirken. Wird das Einkommen nicht angegeben oder die Auskunft verweigert, so führt dies gemäß § 1 Abs. 7 der Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Asse dazu, dass die Gebühr auf die höchste Einkommensstufe festzusetzen ist.
Mit einem
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gekennzeichnete Felder
sind Pflichtfelder.